Aktueller schulischer Corona-Hygieneplan – Bitte beachten!!!

Staatliches Gymnasium „Johann-Gottfried-Seume“ Vacha

 

Anzahl der Schüler: 559

Anzahl der Beschäftigten: 50

Anzahl technisches Personal: 3

verantwortlich für Hygienekonzept: Schulleiter und Gesundheitsbeauftragte

 

Schulischer Corona – Hygieneplan

gültig vom 06. bis 19.09.2021

 

 

Unabhängig von den zu Schuljahresbeginn geltenden Warnstufen startet das Schuljahr mit einem 14-tägigen Sicherheitspuffer. Während der Zeit des Sicherheitspuffers gilt:

 

–           Es finden verpflichtende Tests zwei Mal wöchentlich statt. Die Testpflicht entfällt für geimpfte und genese Personen sowie bei Vorlage eines Testnachweises (Testzentrum, Arzt, etc.). Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Sorgeberechtigte), die keinen 3G-Nachweis führen und auch nicht am schulischen Testsystem teilnehmen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und werden in einer gesonderten Lerngruppe betreut.

 

–           Im gesamten Schulgebäude muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden (außer Sport- und Schwimmunterricht).

 

–           Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2, welche gleichzeitig nicht impfbar sind (unter 12 Jahre oder Kontraindikation), und erstmalig geimpfte Schülerinnen und Schüler können sich in den ersten zwei Wochen vom Präsenzunterricht befreien lassen.

 

 

Mit einer zum 6. September 2021 in Kraft tretenden neuen Allgemeinverfügung wird das TMBJS die verschiedenen Maßnahmen für die einzelnen Warnstufen, im Anschluss ab der dritten Schulwoche, konkret anordnen. Der Hygieneplan wird entsprechend angepasst.

 

    1. Hygieneplan

    Die Schule ist verpflichtet nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen schuli­schen Hygieneplan zu erstellen. In diesem sind die wichtigsten Punkte nach dem Infektions­schutzgesetz geregelt. Er ist Grundlage, um Schülerinnen und Schüler und allen an Schule Be­teiligten ein hygienisches Umfeld zu ermöglichen, die Risiken von Erkrankungen zu minimie­ren und die Gesundheit zu erhalten. Der Hygieneplan setzt die hiesigen Vorgaben um und beachtet die spezifischen Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts (RKI) während der Corona-Pandemie jeweils in aktueller Fassung.

     

    Die Meldepflichten im Verdachtsfall einer COVID-19-Erkrankung sind hiervon unberührt.

    Für den Verdachtsfall einer COVID-19-Erkrankung und die Möglichkeit eines beschränkten Schulbetriebes wird ergänzend ein entsprechend angepasstes Hygiene- und Reinigungs-management entwickelt.

     

    Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz (Stufe „Grün“)

    Seit 10. 06. 2021 findet Schule mit allen Beteiligten ohne Einschränkun­gen innerhalb der Schulgebäude statt.

    Der Unterricht erfolgt nach Maßgabe der Rahmenstundentafel der ThürSchulO und den Vor­gaben der VVOrgS2021. Schulische und schulsportliche Wettbewerbe sowie Maßnahmen zur Begabungsförderung finden statt.

    Beim Unterricht im regulären Klassen- und Kursverband müssen keine Mindestabstände zwi­schen Schülerinnen und Schülern, den unterrichtenden Lehrkräften, dem Klassenverband zu­geordneten Betreuungspersonal sowie dem weiteren Schulpersonal in allen Schulstufen und Schularten eingehalten werden. Im Unterricht und im Freien besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).

    Es gelten dabei durchgängig Maßnahmen des vorbeugenden Infektionsschutzes.

    (Auszug aus: Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/21 ANLAGE 2 Schule)

    Erfährt die Schule von einem Infektionsfall, müssen das Gesundheitsamt, das Schulamt und das TMBJS (besonderes Vorkommnis) verständigt werden. Alle notwendigen Informationen zur Kontaktverfolgung werden zur Verfügung gestellt.

 

  1. Information und Hinweise zur Einhaltung der hygienischen Vorgaben

In allen Klassenräumen, im Sanitär- sowie Schuleingangsbereich und im Speiseraum sind geeignete Hinwei­se zur persönlichen Hygiene platziert.

 

  1. Betretungsverbot

Es bestehen keine präventive Betretungsverbote für einrichtungsfremde Personen (Personal, Kinder, Jugendliche sowie Personensorgeberechtigte).

Personen, Kinder und Jugendliche, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind oder entspre­chende akute Symptome zeigen, sowie Kontaktpersonen, dürfen die Schule nicht betreten.

Bei Auftreten akuter Corona-Symptome während des Schulbesuchs werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler isoliert (Saniraum oder Raum U2) und die Sorgeberechtigten informiert. Diesen wird empfoh­len, telefonisch mit dem Kinder- oder Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 (deutschlandweit) Kontakt aufzunehmen. Gleiches gilt für Personal.

Der Zutritt wird bei Vorlegen eines Negativbescheides gestattet.

 

  1. Risikogruppen für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

Alle Schülerinnen und Schüler – auch mit Risikomerkmalen – sind verpflichtet, die Schule zu besuchen. Liegen schwerwiegende Einzelfälle vor, erfolgt eine Klärung mit der Schulleitung. Alle Lehrkräfte – auch mit Risikomerkmalen – erfüllen ihre Unterrichtsverpflichtung durch Präsenzunterricht. (Auszug aus: Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pan­demiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/21 ANLAGE 2 Schule)

 

  1. Persönliche Hygiene

Das neuartige Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungs­weg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine indirekte Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen der persönlichen Hygiene sind daher:

  1. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Ge­schmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  2. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütte.
  3. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  4. Gründliche Händehygiene durch Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden nach beispielsweise dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffent­lichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; nach dem Toilettengang …
  5. Öffentlich zugängliche Gegenstände, wie Türklinken, möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  6. Husten- und Niesetikette sind wichtigste Präventionsmaßnahmen. Dies bedeutet Hus­ten und Niesen in die Armbeuge. Beim Husten oder Niesen Abstand zu anderen Perso­nen halten; am besten wegdrehen.

 

  1. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Bei einer Inzidenz von unter 35 ist die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung nur im Schulgebäude und im Schulbus notwendig.

 

  1. Aufenthalt und Verhalten in den Schulräumen
  • Abstand halten.
  • Die Arbeit mit den Tabletts und den Computer-Schülerarbeitsplätzen ist unter Beach­tung der Hygieneregeln möglich. Nach Benutzung ist eine Desinfektion der Benutzer­oberflächen notwendig.
  • Die Whiteboards sind nur im Beisein des Lehrers und nach vorheriger Desinfektion der Bedienelemente zu benutzen. (Desinfektionsmittel werden für die entsprechenden Räume bereitgestellt.)
  • Das regelmäßige und richtige Lüften ist besonders wichtig. Mehrmals täglich, mindes­tens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten durchzuführen. Eine Kipplüftung ist nicht ausreichend, da ein schneller und kompletter Luftaustausch nicht erfolgt.
  • Das Lüften der Flure wird durch das technische Personal während der Unterrichtszei­ten gewährleistet.
  • Das Lüften im Sanitärbereich erfolgt durch das dauerhafte Ankippen der oberen Fenster.

Die DIN 774008 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Durch das RKI wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie als nicht erforderlich eingeschätzt.

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund, diese ist angemessen und ausreichend. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zuge­schrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Folgende Zonen werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen der Schu­le täglich gereinigt:

  • Türklinken und Griffe (z.B. Schubladen und Fenster) sowie der Umgriff der Türen,
  • Treppen- und Handläufe,
  • Lichtschalter,
  • Tische, Telefone, Kopierer und
  • alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und Tastaturen

Die Umsetzung der Raumhygiene wird in entsprechenden Listen an den Eingangstüren aller Räume dokumentiert.

 

  1. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärbereichen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmal-Handtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt.              Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmal-Handtücher und Toilettenpapier werden vorgehalten.

Da nicht ausreichend Waschplätze im Schulgebäude zur Verfügung stehen, wird besonderer Wert auf die Handdesinfektion gelegt.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt.

Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut, Erbrochenem etc. ist nach Entfernung der Kontami­nation mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.

Die Umsetzung der Hygiene im Sanitärbereich wird im Eingangsbereich entsprechend doku­mentiert.

Verhaltensregeln für das Händewaschen sind im Sanitärbereich einsehbar. Das Tragen der MNB ist auch in diesem Bereich verpflichtend.

 

  1. Pausen

Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich in den großen Pausen auf die Pausenhöfe.

Nach den Pausen begeben sich die Klassen geordnet in die Unterrichtsräume.

Bei Regenwetter bleiben die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum. Die Aufsicht übernimmt der Fachlehrer der beendeten Unterrichtstunde. Der Wechsel der Unterrichts-räume erfolgt am Ende der Pause.

Der Aufsichtspflicht ist unbedingt nachzukommen.

Die Pausengestaltung des Lehrpersonals wird entsprechend dem Hygieneplan umgesetzt.

Seit 14.06.2021 wird die Schulspeisung in Vacha wieder angeboten. Neben dem Hygieneplan (insbesondere Abstandsregeln) gelten weitere Bestimmungen. Diese sind im Schulspeisungsraum ausgehängt.

Der Speiseraum wird regelmäßig gelüftet (alle Fenster gekippt, eine Türe geöffnet) und täglich gereinigt. Für die Ausstattung des Ausgabepersonals mit Hygienematerial ist der Essenanbieter verantwortlich.

 

  1. Sportunterricht

Es findet regulärer Sportunterricht statt. Wenn möglich soll dieser im Freien stattfinden.

Für das Umkleiden werden alle zur Verfügung stehenden Räume genutzt.

Für die Nutzung der Sanitäranlagen gilt Punkt 8.

 

  1. Musikunterricht

Im Musikunterricht muss beim Singen (Einzelgesang, Duett, Chor) sowie beim Einsatz von In­strumenten mit Aerosol-Emissionen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden.

 

  1. Wegeführung (Flure, Treppenhäuser, Schulgelände, …)

Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Flure in und aus der Schule, zu den Klassenzimmern und auf die Schulhöfe zur Pause sowie nach Schulschluss gelangen. Bei Verlassen der Klassenräume ist eine MNB zu nutzen und der Abstand einzuhalten. Die angezeigten Wegrichtungen (Bodenmarkierungen) sind einzu­halten.

 

  1. Konferenzen und Versammlungen

Beratungen und Konferenzen können stattfinden insbesondere, wenn sie mit rein schuli­schem Personal stattfinden. Nach Möglichkeit können größere Räume gewählt werden.

Klassen- und Kurselternversammlungen sowie Beratungen der schulischen Mitbestimmungs­gremien dürfen abgehalten werden. Nach Möglichkeit kann im Sinne des vorbeugenden In­fektionsschutzes ein entsprechend größerer Raum gewählt und eine angepasste zeitliche Ab­folge gewählt werden. Hier gilt als Voraussetzung zur Teilnahme: geimpft, genesen, aktueller Test (nicht älter als 24h).

 

  1. Erste Hilfe

Ersthelfende müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Diese Regel gilt unabhän­gig von der aktuellen Corona-Pandemie. Momentan sollten Ersthelfende aufgrund des Coro­na-Virus aber besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes achten, zum Beispiel falls verfüg­bar MNB und Schutzbrille tragen. Dazu gehört außerdem Abstand zu halten, wenn es möglich ist. Wenn im Zuge einer Erste Hilfe Maßnahme eine Herz-Lungen-Wiederbelebung erforder­lich ist, steht in erster Linie die Herzdruckmassage und die Anwendung des automatisierten externen Defibrillators (AED) im Vordergrund. Dieser befindet sich links von der Jungentoilette.

 

  1. Kontaktmanagement

Um im Falle einer Infektion die Kontaktnachverfolgung durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, muss für alle in der Schule jeweils Anwesenden dokumentiert werden: „Wer hatte wann mit wem engeren, längeren Kontakt?“

Hierzu zählt v.a.:

  • konsequente Dokumentation der Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern (z.B. in den Klassen- und Kursbüchern)
  • Dokumentation der Anwesenheit des regelhaft in der Schule eingesetzten Personals (Dienst- und Vertretungspläne)
  • tägliche Dokumentation der Anwesenheit (mindestens 15 Minuten) weiterer Personen über Namens- und Tele­fonlisten im Sekretariat (z. B. Handwerker, Vertreterinnen und Vertreter der Schulauf­sicht, Fachleiterinnen und Fachleiter, außerschulische Partner, Erziehungsberechtigte).

Bei einem nachgewiesenen Infektionsfall müssen alle Kontaktpersonen der Schule befristet fernbleiben. Daher erhöht sich mit einer vollständigen Freigabe der Kontakte das Risiko, bei einem einzelnen Infektionsfall die gesamte Schule schließen zu müssen. Soweit sich der Un­terrichtsbetrieb auf diese Weise sinnvoll organisieren lässt, sollten unnötige Kontakte daher vermieden werden.

 

  1. Sonstiges

Schülerinnen und Schüler dürfen sich nur während der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelän­de aufhalten. Sollten Freistunden entstehen, sind die o.g. Hygienevorschriften ebenfalls ein­zuhalten. Freie Räume werden zugewiesen und sind im Raum 25 zu erfragen bzw. wird der Aufenthalt im Freien unter Berücksichtigung der Vorschriften angeraten.

Es darf nur eine Person nach Aufforderung das Sekretariat und Raum 25 betreten.

 

  1. Belehrung

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden Maßnahmen entsprechend der Hausordnung getroffen.

 

  1. Inkrafttreten

Der geänderte Corona-Hygieneplan tritt ab dem 10.06.2021 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.