Weiterentwicklung des Rahmenhygieneplans gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen
Stand: 18.10.2023
Rahmenbedingungen
Nach § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist jede Schule zur Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet. In Konkretisierung der Verpflichtung zur Erstellung von Hygieneplänen wurde der Rahmenhygieneplan Schulen erarbeitet. Hygienemaßnahmen sind unumgänglich und zentral für den Infektionsschutz und damit für die Gesunderhaltung von Schülerinnen und Schülern sowie aller an Schule Beschäftigten. Die Einhaltung von allgemeinen Hygienemaßnahmen ist von besonderer Bedeutung, damit die gesundheitlichen Risiken durch Infektionskrankheiten gering gehalten werden. Hygienemaßnahmen sind zentrale Elemente eines verantwortungsvollen Schulbetriebs. Alle Beteiligten nehmen am Infektionsschutz teil. Die Schulleitenden und das pädagogisches Personal gehen mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass Schüler die Hygienehinweise beachten und umsetzen. Gerade jüngeren Schülerinnen und Schülern kann es schwerfallen, aus eigener Verantwortung infektionsschützende Maßnahmen einzuhalten. Daher sind klare und altersentsprechende Vorgaben und Hinweise wichtig. Das eigenverantwortliche und umsichtige Handeln des Personals und der Schüler im Rahmen des Infektionsschutzes ist für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander unerlässlich. Die jeweils aktuell geltenden Rechtsvorschriften sind zu beachten und umzusetzen. Die Schulleitenden haben sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren und treffen ergänzende Regelungen für ihre Schule.
Verantwortlichkeit
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Erstellung des schuleigenen Hygieneplans und für dessen regelmäßige Aktualisierung. Der Hygieneplan sollte für alle Beschäftigen verständlich, zugänglich und einsehbar zu sein. Die Umsetzung der Maßnahmen müssen von allen an Schule Beteiligten eingehalten werden.
Die Schulspeisung liegt in der Verantwortung des Schulträgers.
Lufthygiene
Sofern keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind, sollten Innenräume regelmäßig
gelüftet werden. Häufiges und richtiges Lüften kann helfen, ein Übertragungsrisiko von anhaftenden Krankheitserregern an Aerosolen deutlich zu reduzieren.
Beim Lüften sollte Folgendes beachtet werden: Fenster und Fensterbänke sind für das Lüften frei zu räumen und freizuhalten. Vor Beginn des Unterrichtstages und nach Unterrichtsschluss erfolgt eine gründliche Lüftung der Räume durch Stoßlüftung (mindestens 15 Minuten) über Fenster und Türen.
Weitere Stoßlüftungen des Unterrichtsraumes sollten erfolgen: in jeder Pause (nach 45 Minuten) über die gesamte Pausendauer, auch während der kalten Jahreszeit.
Während des Unterrichts ca. alle 20 Minuten (mindestens zwei Fenster, möglichst die beiden äußeren Fenster). Bei kalten Außentemperaturen im Winter ist ein Lüften von ca. 3 bis 5 Minuten ausreichend. Am warmen Tagen sollte länger gelüftet werden (ca. 10 bis 20 Minuten). Bei heißen Wetterlagen im Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen außen und innen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster durchgehend geöffnet werden.
Noch besser als Stoßlüften ist Querlüften. Das bedeutet, dass gegenüberliegende Fenster
gleichzeitig weit geöffnet werden. In Schulen kann das Querlüften auch durch weit geöffnete
Fenster auf der einen Seite und der Fenster im Flur auf der gegenüberliegenden Seite realisiert werden. Die Schulleitung hat sicherzustellen, dass aus Gründen des Arbeitsschutzes insbesondere im Herbst und Winter eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius in den Innenräumen eingehalten wird. Beim Lüften ist die Aufsichtspflicht zu beachten. Verletzungsgefahren durch offene Fenster sind zu vermeiden. Es wird empfohlen, vorhandene CO2-Messgeräte zu verwenden. Dadurch wird das Lüftungsverhalten positiv beeinflusst. Grundsätzlich ist eine durch das CO2-Messgerät angezeigte CO2-Konzentration bis zu 1.000 ml/m3 bzw. ppm hygienisch unbedenklich. Kann die CO2-Konzentration im Mittelwert bei 1.000 ppm oder kleiner gehalten werden, gilt der Raum als ausreichend belüftet. Die CO2-Messgeräte sollten im Atemhöhenbereich im Klassenraum aufgestellt werden (weit entfernt von den Fenstern bzw. der Frischluftzufuhr) und mit einer Konzentrationsmesswertanzeige (in ppm) ausgestattet sein.
Weitere Informationen hierzu sind auf der Seite des Umweltbundesamtes zu finden (vgl. https://www.umweltbundesamt.de) .
Persönliche Hygiene
Im Umgang mit Krankheitssymptomen gilt grundsätzlich: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Folgende persönliche Hygienemaßnahmen sind hilfreich, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern:
- regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife,
- Beachtung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch,
- freiwilliges Tragen einer Atemschutzmaske zum Eigen- und Fremdschutz, insbesondere bei Erkältungssymptomen.
Es wird empfohlen, im Eingangsbereich des Schulgebäudes, in allen Räumen sowie im Sanitärbereich geeignete Hinweise zur persönlichen Hygiene zu platzieren. Die Hinweise sind so zu gestalten, dass sie adressatenspezifisch eine Anleitung zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen geben, damit alle an Schule Beteiligten am Infektionsschutz teilnehmen können. Weitere Hinweise zu Materialien und Aushängen zur Hygiene sind u. a. kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zu finden.
Maßnahmen bei erhöhtem oder hohen Infektionsgeschehen
Bei erhöhtem oder hohem Infektionsgeschehen kann die Wahrscheinlichkeit einer Infektion
durch die Einhaltung weiterer Infektionsschutzmaßnahmen reduziert werden. Weitere Infektionsschutzmaßnahmen können insbesondere sein:
- Vermeidung von nicht notwendiger körperlicher Nähe (z. B. keine Umarmungen, kein Händeschütteln, Einhaltung von Abständen),
- vermehrte Nutzung digitaler Besprechungsformate,
- Nutzung größerer Räumlichkeiten,
- Verstärkte Lufthygiene.
Fachinformationen zur Bewertung des Infektionsgeschehens hält unter anderem das Robert-Koch-Institut bereit (vgl. u.a. https://influenza.rki.de).
Richtig Lüften im Schulalltag
Vacha, den 12.11.23
Anna Drobinski
(Gesundheitsbeauftragte des JGSG)