SV-Satzung
des Johann-Gottfried Seume Gymnasiums Vacha
§1 Präambel
Die Schülervertretung (SV) wirkt am schulischen Leben mit. Sie nimmt schulische und soziale Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr, führt Veranstaltungen durch und hilft in Konfliktfällen. Der SV stehen insbesondere Anhörungs-, Auskunfts- und Initiativrecht zu. Weiterhin wirkt die Schülervertretung bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages mit und ermöglicht, dass die Schüler ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend in die Gestaltung des Schulalltags einbezogen werden.
Wir schaffen eine demokratische Schulkultur, die durch das Schülerparlament maßgeblich mitbestimmt wird. Wir pflegen gemeinsam Aufgeschlossenheit und Toleranz und praktizieren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und Lehrern.
Das Johann Gottfried Seume Gymnasium Vacha hat eine Außenstelle in Geisa, diese führt die Klassen 5-8. Um den Kontakt aufrecht zu erhalten, wird von den Schülern der Außenstelle über eine Direktwahl eine Kontaktperson gewählt.
Das Parlament steht in der Pflicht die Schüler der Außenstelle weitestgehend einzubeziehen und auf Anfrage Rechenschaft abzulegen. In Geisa gibt es eigene Arbeitsgruppen des Parlaments. Alle Parlamentarier, egal aus welchem Standort der Schule, genießen gleiche Rechte.
§2 Ämter und Wahlen
Parlamentarierinnen und Parlamentarier
(1) Es werden innerhalb des Klassenverbands drei Parlamentarier gewählt. Die Wahl findet innerhalb einer Woche nach Schuljahresbeginn statt. Sie ist gleich, geheim, direkt, frei und allgemein. Jede(r) Schüler(in) hat die Befugnis sich selbst zur Wahl zu stellen oder andere vorzuschlagen. Es gilt ein einfaches Mehrheitswahlrecht, d.h. die drei Kandidaten/innen mit den meisten Stimmen sind gewählt. Die Wahl muss von den Gewählten angenommen werden.
(2) Die Parlamentarier werden für zwei Jahre gewählt.
(3) Bei Rücktritt eines Parlamentariers finden innerhalb einer Woche klassenintern Neuwahlen statt, in denen ein neuer Parlamentarier gewählt wird.
Schülersprecherinnen und Schülersprecher
(4) Die Schülersprecher(innen) werden von der Schülerschaft in einer direkten Wahl auf zwei Jahre gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis neue Schülersprecher gewählt worden sind. Die Schülersprecher gehören dem Vorstand des Parlaments an und leiten die Parlamentsvollversammlungen. Sie dürfen keine Ministerposten übernehmen.
(5) Bei Rücktritt eines oder mehrerer Schülersprecher(innen) übernimmt der/ Stellvertreter(in) das Amt, bis ein(e) neue(r) Schülersprecher gewählt wurde. Innerhalb von 6 Wochen findet eine neue und direkte Wahl statt, in der ein(e) neue(r) Schülersprecher(in) sowie ein(e) Stellvertreter(in) gewählt werden. Der/Die neue Schülersprecher(in) ist bis zum Ende der regulären Amtszeit im Amt, d.h. bis ein(e) neue(r) Schülersprecher(in) zum regulären Wahltermin neu gewählt wird.
Minister
(6) Die Minister sind die Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse. Sie bewerben sich um den Vorsitz für einen bestimmten Ausschuss und werden vom Parlament aus den eigenen Reihen mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Minister bilden mit den Schülersprecher(inne)n den Parlamentsvorstand.
Kontaktperson Geisa
(7) Die Außenstelle Geisa wählt alle 2 Jahre in direkter Wahl eine Kontaktperson sowie eine(n) Stellvertreter(in). Beide haben die Möglichkeit, an den Parlamentsvollversammlungen teilzunehmen und sind auch dort stimmberechtigt.
Vertreter(innen) in der Schulkonferenz
(8) Der/Die Schülersprecher(in) sowie sein(e)/ ihr(e) Stellvertreter(in) nehmen an der
Schulkonferenz teil und sind dort abstimmungsberechtigt. Weiterhin ist die Kontaktperson der „Außenstelle Geisa“ zur Teilnahme an der Schulkonferenz berechtigt und dort abstimmungsberechtigt. Sollte eine der 3 Personen verhindert sein, so können nur die beiden übrigen teil.
§3 Gremien der Schülervertretung
Parlament
(1) Das Parlament setzt sich aus den gewählten Parlamentarier(innen) sowie dem/ der Schülersprecher(in) und seine(r/m) / ihre(r/m) Vertreter(in) zusammen. Die Minister und die Schülersprecher(innen) bilden den Vorstand des Parlaments.
Rechte und Pflichten der Mitglieder des Parlaments
(2) Jedes Parlamentsmitglied hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Interessen der Schüler zu fördern, sich an der organisatorischen Arbeit des Parlaments zu beteiligen und in einem Ausschuss mitzuwirken.
Anwesenheitslisten für Ausschuss- und Parlamentssitzungen sind bei jeder Sitzung zu verteilen und mit den Unterschriften der Teilnehmenden bei dem/der Protokollführer(in) abzugeben.
Ordnungsmaßnahmen
(3) Parlamentsmitglieder, die durch ihre Aktivitäten innerhalb der Ausschüsse oder des Parlaments die Rechte und Pflichten jener Gremien verletzen oder deren Arbeit massiv und nachhaltig behindern, können aus dem Parlament ausgeschlossen werden. Dazu kann der jeweilige Ausschuss, dem der Parlamentarier angehört, mit einer 2/3-Mehrheit einen Antrag auf Ausschluss an die Parlamentsvollversammlung stellen, die mit absoluter Mehrheit darüber entscheidet. Die betroffene Klasse wird von dem/der Schülersprecher(in) über den Ausschluss informiert und muss einen neuen Parlamentarier wählen.
Ausschüsse
(4) Die Ausschüsse sind die Arbeitsgremien des Parlaments und setzen sich aus den Parlamentsmitgliedern zusammen. Nach der konstituierenden Sitzung des Parlaments tragen sich die Parlamentarier in Listen ein und bilden somit Ausschüsse. Den Ausschüssen steht jeweils ein Minister vor, der vom Parlament für dieses Amt gewählt wurde.
Die Ausschüsse stehen in der Pflicht, regelmäßige Sitzungen abzuhalten und in ihrem (Fach-)Bereich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung zu stehen. Dazu gehört, Fragen und Probleme zu klären. Zusammenkünfte der Ausschüsse werden selbständig organisiert und dürfen keinesfalls auf den Termin einer Parlamentsvollversammlung gelegt werden.
Der/Die Schülersprecher(in) schlägt Anzahl und Themenbereiche der Ausschüsse vor und die Schulparlamentsvollversammlung entscheidet darüber.
Zulassung von Gästen
(5) Die Parlamentsvollversammlung ist schulöffentlich. Bei den Ausschusssitzungen können durch einfachen Mehrheitsbeschluss Gäste zugelassen werden. Sie können Rederecht beantragen, das mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann. Ein Stimmrecht besitzen Gäste nicht.
Parlamentsvollversammlung
(6) Die Parlamentsvollversammlung findet regelmäßig alle 3Monate statt. Die Schulleitung stellt die Parlamentarier für diese Versammlung vom Unterricht frei, so dass alle Parlamentarier teilnehmen können. Diese Sitzungen sollten in den Wochentagen und Uhrzeiten variieren, damit kein Lehrer eine Benachteiligung und ständige Störung seines Unterrichts befürchten muss. Die Sitzungen finden an zwei aufeinander folgenden Schulstunden im Zeitraum zwischen der ersten und der achten Schulstunde statt. Die Termine für die Parlamentsvollversammlung werden von der Schulleitung in Absprache mit den Schülersprechern im Schuljahresplan festgelegt.
Die Schülersprecher(innen) haben den Vorsitz der Parlamentsvollversammlung. Ziel der
Parlamentsvollversammlung ist es über die laufenden Projekte und Themen der Schülervertretung zu diskutieren, Entscheidungen zu treffen und kommende Ereignisse zu planen und zu koordinieren.
Die Parlamentsvollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt.
Parlamentsvollversammlungen werden vom Vorstand protokolliert. Diese Protokolle werden der Schulöffentlichkeit in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt.
Schülervollversammlung
(7) Die Schülervollversammlung findet einmal pro Halbjahr in der Aula statt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten findet sie zeitlich getrennt statt (Klassenstufen 5-7 in einer Stunde, Klassenstufen 8-12 in einer anderen Stunde des dafür festgelegten Tages). Die Termine für die Schülervollversammlung werden von der Schulleitung im Schuljahresplan festgelegt.
Die Schülervollversammlung wird vom Parlamentsvorstand organisiert, geplant und geleitet. Sie dient der Information der Schüler(innen) über sie betreffende Themen. Die jeweiligen Minister informieren über den aktuellen Stand der Ausschussarbeit, den Fortschritt ihrer Projekte und die weiteren Ziele.
Die Außenstelle Geisa wird durch die “Kontaktgruppe Geisa” (ein Ausschuss im Parlament) von den Inhalten der Schülervollversammlung informiert. Dazu findet in Geisa ebenfalls halbjährlich eine Schülervollversammlung statt. Diese wird von der Schulleitung im Schuljahresplan festgelegt und findet spätestens zwei Wochen nach der
Schülervollversammlung von Vacha statt.
Informationstreffen
(8) Informationstreffen werden von dem/der Schülersprecher(in) nach Notwendigkeit über den Schulfunk einberufen. Sie finden im Raum 24 während einer Hofpause statt. Die Anwesenheit eines Parlamentariers pro Klasse ist Pflicht. Das Ziel der Informationstreffen ist es wichtige schulische Belange zwischen den Parlamentsvollversammlungen an die Schülerschaft weiterzugeben.
§4 Zusammenarbeit mit anderen Gremien
Die SV arbeitet mit Lehrern, Schulleitung und Eltern zusammen. Bei Problemen und Projekten an der Schule beraten sich die Gruppen miteinander und suchen gemeinsam nach Lösungen. Dafür ist es wichtig, dass alle notwendigen Informationen ausgetauscht und weiter gegeben werden. Wichtige Fragen, die die ganze Schule betreffen, werden in der Schulkonferenz beschlossen.
§5 Finanzierung
Das SV-Parlament besitzt ein SV-Konto, in das alle Einnahmen des Parlaments aus Veranstaltungen, Spenden und Verkäufen eingezahlt werden. Das SV Konto wird vom Sekretariat der Schule verwaltet. Nur die Mitglieder des Vorstandes haben gegen Unterschrift Zugriff auf das SV-Konto. Bei jeder Transaktion wird von der Sekretärin und
dem verantwortlichen Schüler eine Unterschrift verlangt. Die Verwaltung des SV-Kontos erfolgt durch den Parlamentsausschuss „Finanzen“. Dieser ist auf Verlangen verpflichtet
Rechenschaft gegenüber dem SV-Vorstand abzulegen. Jeder Parlamentsausschuss hat die Möglichkeit bei Bedarf einen finanziellen Zuschuss zu beantragen. Dieser Antrag muss an den Finanzausschuss gestellt werden (4 Wochen Bearbeitungszeit).
§6 Inkrafttreten
Die SV-Ordnung tritt mit dem Beschluss der Schulkonferenz in Kraft. Änderungen müssen in der Parlamentsvollversammlung mit absoluter Mehrheit entschieden und von er Schulkonferenz bestätigt werden. Ein Antrag auf Satzungsänderung kann durch die Schülersprecher(in) sowie durch die Ausschüsse beim Parlament beantragt werden. Er muss mindestens vier Wochen vor der Parlamentsvollversammlung beim Vorstand eingereicht und den Parlamentariern mindestens zwei Wochen vor Parlamentsvollversammlung zugänglich gemacht werden.