Höflichkeit, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme gelten als die Grundpfeiler der Zusammenarbeit an unserer Schule. Die Schüler treten untereinander, den Lehrern und anderen Erwachsenen zuvorkommend und höflich entgegen. Sie grüßen einander.
Schul- und persönliches Eigentum sind in jeder Weise zu schützen.
Die Schüler haben ihren Verpflichtungen mit hoher Eigenverantwortlichkeit nachzukommen. Dazu gehören Pünktlichkeit, verantwortungsbewusste Ausführung von Funktionsdiensten, angemessenes Verhalten in Klassenräumen, Computerräumen, in den Schulfluren, auf den Toiletten und im Aufenthaltsraum. Ausgewählte Fachräume dürfen von Schülern nur in Gegenwart eines Fachlehrers betreten werden (Ch, Bio, Ph, PC-Kabinette).
Bei Erkrankung eines Schülers muss die Schule vor Unterrichtsbeginn telefonisch in Kenntnis gesetzt werden; eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern ist nachzureichen. Auf die besondere Regelung für die Klassenstufen 11 und 12 wird ausdrücklich verwiesen. Bei Unfällen ist umgehend eine Meldung im Sekretariat zu hinterlassen.
Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände, vor und in den Turnhallen und vor und im Schulspeisungscontainer untersagt. Bei Betreten des Schulgeländes sind die Handys auszuschalten und zu verstauen. Ein Verstoß hat zur Folge, dass der Schüler sein Handy im Sekretariat abgeben muss. Das eingezogene Gerät kann nach Beendigung des Unterrichtstages vom entsprechenden Schüler dort abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß wird das Handy bei der Schulleitung hinterlegt und kann nur von den Eltern des Schülers in Empfang genommen werden. Geräte mit Datenspeicherung (z.B. Smartwatches) müssen bei Leistungsbewertungen auf Anweisung des Lehrers an einem bestimmten Ort abgelegt werden.
Für die Kenntnisnahme des Vertretungsplanes ist jeder Lehrer und Schüler selbst verantwortlich.
Auf dem Schulweg, dem gesamten Schulgelände und auf dem Weg zwischen den Schulgebäuden, einschließlich Schulspeisungscontainer, sind der Genuss und das Mitführen von Alkohol und Rauschmitteln inkl. Cannabis sowie das Rauchen verboten. Dazu gehören auch Energydrinks und alkoholfreie Getränke, die in ihrer ursprünglichen Version mit Alkoholgehalt zu erwerben sind. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 51 f des Thüringer Schulgesetzes geahndet.
Vor dem Unterricht (0. Stunde; 1. Stunde) halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf. Erst nach dem Klingelzeichen wird das Schulgebäude betreten.
In den großen Pausen werden die Klassenräume verschlossen. Alle Schüler verlassen das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. Bei Regen bleiben die Schüler im Klassenraum, in dem sie gerade Unterricht hatten. Die Klassen 5-9 werden von den entsprechenden Fachkollegen betreut, die Klassen 10-12 bleiben eigenverantwortlich in den Räumen.
Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern der Sekundarstufe I und der Klassenstufe 10 während der planmäßigen Unterrichtszeit (im Zeitraum zwischen 7.05 Uhr und dem Ende des planmäßigen Unterrichts) nur mit Genehmigung eines Fachlehrers oder der Schulleitung gestattet. Schüler der Klassenstufen 11 und 12 sind berechtigt, in den großen Pausen und den Freistunden das Schulgelände zu verlassen. Dabei ist die Nutzung privater Fahrzeuge jeglicher Art nicht gestattet.
Die Aufsicht in den Pausen wird durch eine Schüleraufsicht der Klassenstufe 11 unterstützt, welche mit Hilfe eines Wochenplans geregelt wird.
Nach der jeweils letzten Stunde werden die Stühle in den Räumen hochgestellt (siehe Raumplan), die Elektrogeräte und die Raumbeleuchtung ausgeschaltet und die Fenster geschlossen.
Die Grundsätze der gesunden Lebensweise und gesunden Ernährung werden durch die Angebote im Bereich Schulspeisung gesichert. Speiseangebote werden durch „Gesundes Frühstück“ und andere Maßnahmen zur gesunden Ernährung ergänzt. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer (7) dieser Hausordnung verwiesen.
Der Hygieneplan des Seume Gymnasiums ist von allen Schülern und Lehrern umzusetzen. Dieser gilt sowohl für unterrichtliche als auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen.
Zur Nutzung der Schulküche ergeht eine gesonderte Verordnung.
Der Umgang mit offenem Feuer (insbesondere Wachskerzen) ist in den Schulgebäuden und Schulsporthallen untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Verwendung im fachpraktischen Unterricht. Den Anweisungen der Fachlehrer ist Folge zu leisten.
Nutzung der iPads im Unterricht: Bei Nutzung der Geräte in der Schule muss sich mit der verwalteten Apple-ID angemeldet und entsprechend der Aufgabenstellung gehandelt werden. Bild- und Tonaufnahmen sind nur nach Rücksprache mit dem Fachlehrer gestattet.