Hausordnung
aktualisiert und gültig durch Beschluss der Schulkonferenz vom 28.06.2019, ab Schuljahr 19/20
- Höflichkeit, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme gelten als die Grundpfeiler der Zusammenarbeit an unserer Schule.
- Schul- und persönliches Eigentum sind in jeder Weise zu schützen.
- Die Schüler haben ihren Verpflichtungen mit hoher Eigenverantwortlichkeit nachzukommen. Dazu gehören Pünktlichkeit, verantwortungsbewusste Ausführung von Funktionsdiensten, angemessenes Verhalten in Klassenräumen, Schulbücherei, Computerräumen und Aufenthaltsraum.
- Ausgewählte Fachräume dürfen von Schülern nur in Gegenwart eines Fachlehrers betreten werden (Ch, Bio, Ph, Info, Geo, PC Kabinette).
- Betreten die Lehrer den Unterrichtsraum, sind alle Handys auszuschalten und zu verstauen. Die Inbetriebnahme von Handys ist während der Unterrichtszeit untersagt. Ein Verstoß berechtigt den Lehrer zum Einzug des Gerätes. Das eingezogene Gerät kann nach Beendigung des Unterrichtstages von dem entsprechenden Schüler beim Lehrer abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß wird das Handy eingezogen, beim Schulleiter hinterlegt und kann nur von den Eltern des Schülers in Empfang genommen werden. Geräte mit Datenspeicherung (z.B. Handys, smart watches,…) müssen bei Leistungsbewertungen auf Anweisung des Lehrers an einem bestimmten Ort abgelegt werden.
- Für die Kenntnisnahme des Vertretungsplanes ist jeder Lehrer und Schüler selbst verantwortlich.
- Auf dem Schulweg, dem gesamten Schulgelände und auf dem Weg zwischen den Schulgebäuden, einschließlich Schulspeisungscontainer, sind der Genuss von Alkohol, alkoholfreien Getränken, die in ihrer ursprünglichen Version mit Alkoholgehalt zu erwerben sind, Energydrinks und anderen Rauschmitteln sowie das Rauchen verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 51 f des Thüringer Schulgesetzes geahndet.
- Vor dem Unterricht (0. Stunde; 1. Stunde) halten sich die Schüler im unteren Flur bzw. auf dem Schulhof auf. Im unteren Flur ist unbedingt Ruhe zu halten. Während der Hofpausen begeben sich die Schüler bei zumutbarer Witterung auf den Schulhof (Zumutbarkeit = Entscheidung durch aufsichtführende Lehrer). Die Schüler der Klassenstufen 11 und 12 dürfen sich außerdem im unteren Flur und dem Aufenthaltsraum aufhalten.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern der Sekundarstufe I und der Klassenstufe 10 während der planmäßigen Unterrichtszeit (im Zeitraum zwischen 7.05 Uhr und dem Ende des planmäßigen Unterrichts) nur mit Genehmigung eines Fachlehrers oder der Schulleitung gestattet. Schüler der Klassenstufen 11 und 12 sind berechtigt, in den großen Pausen und den Freistunden das Schulgelände zu verlassen. Die Aufsicht in den Pausen wird durch eine Schüleraufsicht unterstützt, welche mit Hilfe eines Wochenplans geregelt wird. Die Erstellung des Wochenplanes für die Schüleraufsicht liegt in der Verantwortlichkeit des Schülerparlaments.
- Bei Erkrankung eines Schülers muss die Schule umgehend telefonisch in Kenntnis gesetzt werden; eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern ist nachzureichen. Auf die besondere Regelung für die Klassenstufen 11 und 12 wird ausdrücklich verwiesen. Bei Unfällen ist umgehend eine Meldung im Sekretariat zu hinterlassen.
- Die Grundsätze der gesunden Lebensweise und gesunden Ernährung werden durch die Angebote im Bereich Schulspeisung gesichert. Speiseangebote werden durch „Gesundes Frühstück“ und andere Maßnahmen zur gesunden Ernährung ergänzt. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer (7) dieser Hausordnung verwiesen.
- Der Hygieneplan des Seume-Gymnasiums ist von allen Schülern und Lehrern umzusetzen; dies betrifft die Einhaltung allgemeiner hygienischer Grundsätze, wie die Sauberkeit des Gebäudes (Flure, Treppen, Sanitäranlagen), der Außenanlagen, der Klassen- und Kursräume, der Sporthallen (einschließlich Umkleideräume und Sanitärtrakte). Der Hygieneplan gilt sowohl für unterrichtliche als auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen.
- Seit 25.02.2013 besitzt die Schule im Raum U5 eine, vom Förderverein finanziell getragene, vollwertig ausgestattete Küche. Zur Nutzung der Küche ergeht eine gesonderte Verordnung.
- Der Umgang mit offenem Feuer (insbesondere Wachskerzen) ist in den Schulgebäuden und Schulsporthallen untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Verwendung im fachpraktischen Unterricht. Soweit im fachpraktischen Unterricht der Umgang mit offenem Feuer erforderlich ist, haben die Fachlehrer dafür Sorge zu tragen, dass während der Experimente keine Gefahr für Leib und Leben der Schüler sowie eventuelle Schäden am Gebäude entstehen. Nach Abschluss der Experimente ist sicherzustellen, dass eine Selbstentzündung der Feuerquelle nach dem Gebrauch ausgeschlossen ist.
Vacha, den 01.11.2022