Partner
Partner unserer Schule
Partner unserer Schule
Stand 09.04.2021, 12.30 Uhr
Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!
Der Landrat des Wartburgkreises hat auf Grund der weiterhin hohen Infektionswerte festgelegt, dass die Schulen geschlossen bleiben.
Die vom 12. bis 24.04.2021 gültige Verordnung des Wartburgkreises bedeutet für unsere Schule, dass der Unterricht weiter so wie vor den Ferien abläuft:
– Klassenstufen 11 und 12 im Präsenzunterricht laut Stundenplan/Vertretungsplan
– Klassenstufe 10 Vorbereitung auf die BLF in den Fächern Deutsch und gewählte Naturwissenschaft siehe Vertretungsplan, andere Fächer im Distanzunterricht
– Klassenstufen 5 bis 9: gesamter Unterricht als Homeschooling.
Alle in der Schule tätigen Personen im Präsenzunterricht können sich zweimal pro Woche freiwillig testen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 werden über den Ablauf der Selbsttests in unserem moodle informiert.
Notbetreuung findet ebenso wie vor den Ferien statt. Die Eltern informieren bitte bei Bedarf die Schule bis 10.00 Uhr des Vortages, ausgenommen ist der 12.04,2021. Hier ist keine Anmeldung notwendig.
Wichtig für Eltern zu Ausnahmen von der Präsenzpflicht ihrer Kinder in der Schule:
In den Klassenstufen 10, 11 und 12 können Befreiungen von der Präsenzpflicht in der Schule gewährt werden.
Dies geschieht auf formlosen Antrag der Eltern.
Die volljährigen Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten müssen nachvollziehbare Gründe darlegen und das häusliche Lernen absichern können. Die befristete Befreiung von der Präsenzpflicht entbindet nicht von der Präsenzverpflichtung bei Leistungsnachweisen.
Als nachvollziehbarer Grund gilt insbesondere die Vermeidung von Infektionsrisiken, solange am Standort der Schule die 7-Tages-Inzidenz an mindestens einem der vorangegangenen sieben Tage über dem Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern lag. Es obliegt dem Ermessen der Schulleitung auch andere nachvollvollziehbare Gründe zu akzeptieren. Setzen Sie sich bei Fragen bitte mit der Schulleitung in Verbindung.
Schüler*Innen und Schüler mit Krankheitssymptomen dürfen weiterhin die Schule nicht betreten. Sollte ihr Kind infiziert sein oder direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person gehabt haben, ist es die Pflicht der Sorgeberechtigten, die Schuleitung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (Thüringer Verordnung … zur Eindämmung der Ausbreitung … , §7)
Die Schulleitung