Tag der offenen Tür am Samstag, dem 07.03.2026

Am Sonnabend, dem 07.03.2026, lädt das Johann-Gottfried-Seume-Gymnasium Vacha herzlich zum Tag der offenen Tür ein.
Von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr haben zukünftige Schülerinnen und Schüler und die Eltern die Möglichkeit, die Vielfältigkeit des schulischen Lebens an unserer Schule zu erleben.
Einige unserer Schülerinnen und Schüler führen durch das Schulhaus und geben Informationen zum schulischen Leben.
Im Anschluss haben Sie mit Ihren Kindern die Möglichkeit sich intensiver in den einzelnen Räumen umzuschauen und viele Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen.
Es warten vielfältige Aktivitäten und auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Wir bieten zwei Durchgänge an:
10.00 Uhr -11.30 Uhr
11.30 Uhr -13.00 Uhr
Bitte tragen Sie sich unter
entsprechend ein. (Nach Ihrer Auswahl bitte das Speichern nicht vergessen.)
Wir freuen uns auf unsere neuen Fünftklässler.
Sie wollen sich im Vorfeld schon umsehen? Kein Problem: Nutzen Sie den folgenden Link und Sie erleben erste Eindrücke virtuell:
https://www.seume-gymnasium-vacha.de/informationen-zur-neuanmeldung/

Anmeldewoche vom 16.03. – 20.03.2026

Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt vom  16.03.-20.03.2026

Montag            07.00-16.00 Uhr

Dienstag          07.00-17.00 Uhr

Mittwoch         07.00-16.00 Uhr

Donnerstag     07.00-17.00 Uhr

Freitag              07.00-16.00 Uhr

Samstag  nur nach Vereinbarung.

Zur Terminbuchung gehen Sie bitte über folgenden Link:

https://xoyondo.com/su/b1y1ny51uue5m8b

 

Mitzubringen sind:

Halbjahreszeugnis der Klasse 4 im Original, die Geburtsurkunde und ein Passbild des Kindes sowie die erforderlichen Anmeldeunterlagen.

Diese können Sie auf unserer Homepage

https://www.seume-gymnasium-vacha.de/informationen-zur-neuanmeldung/

abrufen und bitte vollständig ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.

Wichtiger Hinweis!

• Es müssen alle Sorgeberechtigten den Antrag auf Aufnahme des Kindes stellen.

Das bedeutet, dass alle Sorgeberechtigten den Antrag stellen (alle nötige Unterlagen unterschreiben) müssen. Stellt nur ein Sorgeberechtigter den Antrag, so muss eine Vollmacht des anderen vorliegen, in der dessen Wille zur Anmeldung dokumentiert ist.

Gibt eine Person an, dass Sie die alleinige Sorge hat, so ist dies nachzuweisen. Nachweise können z.B. sein: Beschluss des Familiengerichts oder eine Bescheinigung des Jugendamtes über die alleinige Sorgeberechtigung.