Stand 24.02.2021, 15.00 Uhr
Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
die 11er sind heute wieder in den Präsenzunterricht eingestiegen. Die Stundenpläne sind dem Vertretungsplan zu entnehmen.
Die Klassenstufen 5 und 6 sollen am 01.03.2021 wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Diese Maßnahme ist abhängig von den dann vorliegenden aktuellen Infektionszahlen. Weitere Informationen dazu hier am Freitag.
Die nächsten freiwilligen Antigen-Schnelltests werden für die 11er und 12er am kommenden Montag angeboten. Der Ablauf wird wieder über moodle bekannt gegeben.
Wichtig für Eltern zu Ausnahmen der Präsenzpflicht ihrer Kinder in der Schule:
In den Klassenstufen 5 und 6 sowie 11 und 12 können Befreiungen von der Präsenzpflicht in der Schule gewährt werden.
Dies geschieht auf formlosen Antrag der Eltern.
Die volljährigen Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten müssen nachvollziehbare Gründe darlegen und das häusliche Lernen absichern können. Die befristete Befreiung von der Präsenzpflicht entbindet nicht von der Präsenzverpflichtung bei Leistungsnachweisen.
Als nachvollziehbarer Grund gilt insbesondere die Vermeidung von Infektionsrisiken, solange am Standort der Schule die 7-Tages-Inzidenz an mindestens einem der vorangegangenen sieben Tage über dem Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern lag. Es obliegt dem Ermessen der Schulleitung auch andere nachvollvollziehbare Gründe zu akzeptieren. Setzen Sie sich bei Fragen bitte mit der Schulleitung in Verbindung.
Die Klassen 5 bis 10 werden in dieser Woche im Homeschooling unterrichtet.
Notbetreuung, siehe unten, wird weiterhin angeboten.
Neu ist, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf zu eingeschränktem Präsenzunterricht in die Schulen gerufen werden (Anwesenheitspflicht). Die Entscheidung über Personenkreis und Umfang des Präsenzunterrichts treffen die Schulen. Besonderer Unterstützungsbedarf ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler anzunehmen, die:
Die Sorgeberechtigten dieser Schülerinnen und Schüler werden von der Schule informiert.
Schüler*Innen und Schüler mit Krankheitssymptomen dürfen weiterhin die Schule nicht betreten. Das gilt für den Präsenzunterricht, den Unterstützungsunterricht und die Notbetreuung.
Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler.
Die Beratungslehrerinnen unseres Gymnasiums, Frau Helm, Frau Andres und Frau Conrad, unterbreiten Ihnen und Euch ein Gesprächsangebot, für aufgetretene Fragen und Probleme, die nicht dem Fachunterricht zuzurechnen sind. Die dienstlichen Emailadressen finden Sie bzw. findet Ihr auf der Homepage.
Die Notbetreuung an unserer Schule wird auch nach den Ferien fortgeführt. Die Regelungen zur Notbetreuung entsprechen den aktuell gültigen, vom Bildungsministerium präzisierten:
Notbetreuung in Kindergärten und Schulen wird für Kinder bis einschließlich der Klassenstufe 6 angeboten, deren Personensorgeberechtigte
o aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und
o zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.
o Zum Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers für ein Elternteil [https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf]. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.
Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.
Für die Zeit vom 02.02. bis 26.02.2021 sind die Anträge auf Notbetreuung bis spätestens 10.00 Uhr des vorvorhergenden Arbeitstages der Schulleitung zur Entscheidung vorzulegen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Im Bereich “für Schüler” – “Berufsorientierung” wurden neue Informationen zu Online-Veranstaltungen ergänzt. Ich bitte alle 12er und auch 11er diese Ergänzungen zur Berufsorientierung einzusehen.
Seit der Busfahrplanumstellung am 13.12.2020 gibt es u.a. für folgende Linien geringe Veränderungen, die auf der Homepage www.wartburgmobil.info einzusehen sind: