Stand 15.01.2021, 14.00Uhr
Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
heute haben unsere 12er ihr Zeugnis für das erste Halbjahr erhalten. Alle Schüler*Innen werden zur 12/II zugelassen. Herzlichen Glückwunsch!!! Damit wurde ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Abitur erfolgreich abgeschlossen.
Die 12er haben am Montag, 18.01.2021, keinen Präsenzunterricht. Es findet Homeschooling statt. Wie es ab Dienstag weiter geht wird noch entschieden.
Die 11er schreiben die angekündigten Leistungsnachweise (Vertretungsplan!). Nachschreibetermine der 11er und 10er sind bekannt oder werden vom Fachlehrer noch mitgeteilt .
Für die Klassen 5 bis 11 findet in der kommenden Woche Homeschooling statt.
Bezüglich des schulischen Ablaufs gibt es seit dem 08.01.2021 keine Neuigkeiten.
Unter “Startseite” und”Aktuelles” finden Sie bzw. findet Ihr ein weiteres Tutorial. Diese Anleitung dient zur Umwandlung von Bilddateien in das pdf-Format. Hintergrund ist, dass viele Schüler*Innen ihre Ausarbeitungen abfotografieren und an die Lehrer*Innen verschicken. Daraus entsteht ein riesiges Datenvolumen, welches den zur Verfügung stehenden Speicherplatz zunehmend aufbraucht. Aus diesem Grund bitte der Aufforderung der Lehrer*Innen nachkommen und die eingeforderten Dateitypen versenden. Vielen Dank.
Im Bereich “für Schüler” – “Berufsorientierung” wurden neue Informationen zu Online-Veranstaltungen ergänzt. Ich bitte alle 12er und auch 11er diese Ergänzungen zur Berufsorientierung einzusehen.
Hier der Text vom 08.01.2021 zum schulischen Ablauf:
Nachdem gestern und heute Schreiben des Ministers und aus dem Schulamt eingegangen sind, gibt es Änderungen mitzuteilen:
Präsenzunterricht:
Der Minister hat festgelegt, dass nur Klassen mit einer Abschlussprüfung am Schuljahresende Präsenzunterricht vom 11.01. bis 22.01.2021 erhalten dürfen. Da die Klassenstufe 10 für ihn keine Abschlussklasse darstellt, wird nur die Klasse 12 in den beiden Wochen vor den verlegten Winterferien Präsenzunterricht erhalten. Alle anderen Klassen befinden sich in dieser Zeit in Homeschooling.
Leistungsfeststellungen dürfen in den Klassen 10 bis 12 geschrieben werden. Hier gliedern wir die Klasse 10 aus, bis auf Nachschreiber. Die 11er schreiben die angekündigten Leistungsnachweise. Ebenso werden einige Schüler*Innen ihre Leistungsnachweise nachschreiben.
Neuer Zeugnistermin für die Halbjahreszeugnisse der Klassen 5 bis 11 ist der 19.02.2021.
Zur Notbetreuung gibt es keine veränderten Aussagen. (siehe unten)
Zu den Winterferien:
„Die Thüringer Ferienordnung für 2020/21 wird geändert. Die Winterferien werden auf den Termin 25.01.2021 bis 30.01.2021 verlegt.
Die Personensorgeberechtigten sind auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass für den bisher vorgesehenen Zeitraum der Winterferien (8. bis 12.02.2021) eine erforderliche Beurlaubung auf Antrag für ihre schulpflichtigen Kinder nach § 7 ThürSchulO erfolgen kann. Für die Beantragung wird ein Formular zur Verfügung gestellt.“ Das Formular liegt noch nicht vor.
Prüfungen:
„Derzeit wird an Szenarien und Regelungen gearbeitet, die sicherstellen werden, dass alle SuS unter fairen Bedingungen einen Schulabschluss erreichen können. Alle Prüfungen des Schuljahres 2020/21 werden so vorbereitet und durchgeführt, dass eine bundesweite Anerkennung gesichert ist und eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse gewährleistet wird. Hierzu bedarf es insbesondere für das Abitur noch einer Abstimmung der Länder.
Bis zum 22.02.2021 werden die weiteren Regelungen zum Prüfungsgeschehen in allen Schularten vorliegen. Die Schulen werden rechtzeitig entsprechend informiert. Die Regelungen werden in eine Änderung der ThürAbmildSchulVO einfließen, die sich an den bewährten Regelungen des vergangenen Schuljahres orientieren wird.“
Der Ablauf des Unterrichts in der Klassenstufe 12 für die kommende Woche ist dem Vertretungsplan zu entnehmen. Schüler*Innen, die zur Risikogruppe gehören, nehmen bitte Kontakt mit der Schulleitung auf.
Ab dem 01.02.2021 beginnt der eingeschränkte Regelbetrieb (Stufe GELB). Hinweise dazu erfolgen rechtzeitig.
Die Thüringer Landesregierung hat die Regelungen zur Notbetreuung präzisiert, die das Bildungsministerium nun umsetzt:
Notbetreuung in Kindergärten und Schulen wird für Kinder bis einschließlich der Klassenstufe 6 angeboten, deren Personensorgeberechtigte
o aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und
o zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.
o Zum Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers für ein Elternteil [https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf]. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.
Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.
Sollten die oben genannten Voraussetzungen für die Notbetreuung zutreffen, sind diese bis spätestens 10.00 Uhr des vorhergenden Arbeitstages der Schulleitung zur Entscheidung vorzulegen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Auf unserer Homepage finden Sie ein weiteres Tutorial zur Nutzung der Thüringer Schulcloud für Videokonferenzen. Hier sind die Anmeldung in die Thüringer Schulcloud (TSC) und das Einloggen in die Videokonferenz erklärt.
Das Ordnungsamt der Stadt Vacha hat eine veränderte Verkehrsführung im Bereich der Schule in Vacha eingerichtet, die ab dem 04.01.2021 zur Probe freigegeben wird. Wegen des morgendlichen Verkehrsaufkommens im Bereich des Kindergartens soll Begegnungsverkehr ausgeschlossen werden. Eine Einbahnstraße wird eingerichtet. Die Einfahrt erfolgt über die Henneberger Straße, um an der Schule auf die Bundesstraße aufzufahren. Die Poller werden beseitigt.
Es gilt auch weiterhin, dass Schüler*Innen mit Erkältungs- oder anderen Krankheitssymptomen nicht in die Schule kommen dürfen. Hier besteht Betretungsverbot. Wird dieses nicht beachtet, wird die Schülerin oder der Schüler vor oder während der Leistungsfeststellung nach Hause geschickt.
Infektionsschutz hat oberste Priorität. Für die Nichtteilnahme an der Leistungsfeststellung ist eine Information an die Schule notwendig.
Seit der Busfahrplanumstellung am 13.12.2020 gibt es u.a. für folgende Linien geringe Veränderungen, die auf der Homepage www.wartburgmobil.info einzusehen sind:
Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir werden dieses Popup-Fenster weiterhin als Mitteilungsquelle für wichtige Informationen beibehalten. Schauen Sie bzw. schaut bitte nach, welche Veränderungen eingetreten sind.
Die Schulleitung wünscht Ihnen und Euch Gesundheit.