Klassenfahrten abgesagt, Erstattung zugesagt
Das Thüringer Bildungsministerium hat am Donnerstag, 2. April 2020 alle staatlichen Schulen des Landes angewiesen, alle für den Zeitraum bis Schuljahresende geplanten Klassenfahrten und anderen Veranstaltungen des Lernens am anderen Ort (z. B. Wandertage) abzusagen. Bisher gab es eine solche Regelung nur für Klassenfahrten ins Ausland. Der Freistaat wird den Eltern, Sorgeberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern die unabweisbaren Kosten, die durch einen Abbruch oder die Absage einer Klassenfahrt oder anderen Veranstaltung des Lernens am anderen Ort entstehen bzw. entstanden sind, erstatten.
„Ich bin froh darüber, dass jetzt alle Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler die Gewissheit haben, dass sie nicht auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben“, so Bildungsminister Helmut Holter. „Wir werden nun ein praktisches und pragmatisches Verfahren zur Abwicklung der Kostenerstattung entwickeln. Ich bitte jedoch zu den Details noch um etwas Geduld, denn es bedarf auch gesetzlicher Voraussetzungen, die erst noch geschaffen werden müssen. Natürlich schmerzt es Schulen, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, eine Klassenfahrt, auf die man sich bereits lange gefreut hat, abzusagen. Aber die angespannte Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lässt uns keine andere Wahl. Wenn die Schulen nach den Schließungen wieder öffnen, wird es absehbar weiter nötig sein, möglichst keine neuen Infektionsketten zu schaffen.“
Die Schulen sollen nun, die noch nicht stornierten Fahrten unmittelbar absagen, auch damit etwaige Stornokosten nicht noch weiter steigen. Klassenfahrten für das kommende Schuljahr können nach der neuen Regelung nur unter der Voraussetzung gebucht werden, dass eine kostenfreie Stornierung möglich ist.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – Freistaat Thüringen