Prüfungen im Schuljahr 2021/2022 – Überblick

Das Bildungsministerium hat am 19. Januar 2022 die pandemiebedingten Festlegungen zu Erleichterungen bei Abschlussprüfungen an allgemein bildenden Schulen in Thüringen an die Schulen übermittelt. Im Folgenden geben wir einen allgemeinen Gesamtüberblick. Maßgeblich sind die Regelungen der Schulordnungen sowie der Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich im Schuljahr 2021/2022 (in Erarbeitung).

Abschluss Prüfungen Schuljahr 2021/22
Qualifizierender Hauptschul­abschluss Der Schüler/die Schülerin wählt drei aus den vier Prüfungen aus:

  • Deutsch (schriftlich/zentral)
  • Mathematik (schriftlich/zentral)
  • praktische Prüfung Wirtschaft-Recht-Technik ODER Wahlpflichtfach (schulisch)
  • Prüfung nach Wahl (mündlich/schulisch)

zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung auf Verlangen des Schülers/der Schülerin

Realschulabschluss

Der Schüler/die Schülerin wählt drei aus den vier Prüfungen aus:

  • Deutsch (schriftlich/zentral)
  • Mathematik (schriftlich/zentral)
  • Fremdsprache (schriftlich/zentral)
  • Prüfung nach Wahl (mündlich/schulisch)

zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung auf Verlangen des Schülers/der Schülerin

Besondere Leistungs­feststellung (BLF) Der Schüler/die Schülerin wählt drei aus den vier Leistungsfeststellungen aus:

  • Deutsch (schriftlich/zentral)
  • Mathematik (schriftlich/zentral)
  • Fremdsprache (mündlich/schulisch)
  • Physik, Chemie oder Biologie nach Wahl (schriftlich/schulisch)

zusätzliche mündliche Leistungsfeststellungen in den Fächern der schriftlichen BLF (außer Latein als Fremdsprache) auf Verlangen des Schülers/der Schülerin

Allgemeine Hochschulreife Mit dem Ziel der bundesweiten Anerkennung des Thüringer Abiturs bleiben die Regelungen der Schulordnung (§§ 83 – 107 ThürSchulO) maßgeblich.

Begleitende Maßnahmen

  • Prüfungsbeginn an das Ende des Schuljahres 2021/2022 verschoben (mehr Zeit zur Prüfungsvorbereitung)
  • nach Möglichkeit und Zweckmäßigkeit erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfungen; grundsätzliche Aufgabenstruktur der schriftlichen Prüfungsfächer bleibt bestehen

Bewertung zentraler Abschlussprüfungen

Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen finden die besonderen Bedingungen der letzten Schuljahre Berücksichtigung. Es gilt der Grundsatz, dass nur das bewertet wird, was unter Anwendung der im in Fachunterricht (Präsenz oder Distanz) zuvor erworbenen Kompetenzen bearbeitet werden kann.

Den prüfenden Lehrerinnen und Lehrern kommt dabei besondere Verantwortung zu. Auf ihren Vorschlag hin entscheidet der bzw. die Vorsitzende der Prüfungskommission über eine gegebenenfalls notwendige Abweichung von den vorgegebenen Bewertungsmaßstäben bzw. die Streichung von Prüfungsaufgaben oder Teilen dieser. Diese Festlegungen gelten auch für die Besondere Leistungsfeststellung, jedoch aufgrund der zu beachtenden länderübergreifenden Vereinbarungen nicht für das Abitur.